Donnerstag, 23. Februar 2012

Meine Strafverteidigungen sind nicht auf einen Gerichtsbezirk begrenzt, sondern erfolgen im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. 

Ich verteidige zudem auch Jugendliche und Heranwachsende, die unter das Jugendstrafrecht fallen und übernehme auch Pflichtverteidigungen.

Ich übernehme auch Berufungen vor den Landgerichten und nach vorheriger Prüfung Revisionen vor den Oberlandesgerichten oder dem Bundesgerichtshof (BGH), sowie Wiederaufnahmeverfahren nach § 359 f. StPO. 

Das Thema Compliance, also die vorbeugende strafrechtliche Beratung findet immer mehr Beachtung. Um solche Probleme im Vorfeld zu behandeln biete ich die Möglichkeit der strafrechtlichen Präventivberatung an.

Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des deutschen Anwaltsvereines, der Vereinigung hessischer Strafverteidiger und in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereines. Weiterhin bin ich Mitglied beim Anwaltsnotdienst in Strafsachen (Strafverteidigernotdienst) des Frankfurter Anwaltvereines.

Korrespondenzsprachen sind Englisch und Französisch. Für weitere Sprachen stehen Übersetzer zur Verfügung. We do speak english!

Wollen Sie mehr wissen? Dann rufen Sie mich unverbindlich an.


 

 

 



 

Marc von Harten
Fachanwalt für Strafrecht

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